Lottoverbot für Hartz 4 Empfänger

Ein Urteil das die Gemüter erhitzte, fällte das Landgericht Köln im März diesen Jahres. Aus diesem Urteil ging hervor, das es Empfänger von ALG II, in NRW untersagt ist am Lotto oder Glücksspiel teilzunehmen. Ein absolut diskriminierendes Urteil, wie einige ALG II Empfänger zu verstehen geben.

Sachlage zu Lottoverbot

Das Landgericht Köln entschied im vergangenen März, das Hart 4 Empfänger, die sich in einer Lotto-Annahmestelle als solche zu erkennen geben, nicht mehr auf Sportwetten  setzen dürfen. Dieses Urteil ewirkte ein maltesischer Sportwetten-Anbieter per einstwilliger Verfügung gegen die Westlotto GmbH. Der seit 2008 geltende Glücksspielvertrag schreibt vor, das Personen deren Einsatz in keinem Verhältniss zu ihrem Einkommen steht, geschützt werden müssen. Der Sportwetten-Anbieter Tipico schickte Testkäufer los, welche sich lautstark vor dem Verkäufer einer Annahmestelle über ihre finanzielle Situation unterhielten.

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Beispiel: “Kannst du es Dir überhaupt leisten 50 Euro auf Sportergebnisse zu setzen? Du bekommst doch Hartz 4″ Antwort: “Ach momentan habe ich das Geld und vielleicht auch bald schon mehr.” In diesem Fall darf der Verkäufer das nicht ignorieren und müsse einschreiten. Wird das Urteil missachtet, kann es zu einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro kommen oder eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten verhängt werden. Nimmt ein ALG II Bezieher trotzdem an einem Spiel teil, darf der Gewinn nicht ausgezahlt werden.

Geltungsbereich des Lottoverbotes

Das Urteil bezog sich spezifisch auf Sportwetten. Die Teilnahme am Lottospiel war nicht Gegenstand des Verfahrens. Gerichtssprecher können jedoch nicht ausschließen, dass vor einem deutschen Gericht auch eine einstwillige Verfügung auf Lotto-Spiele beantragt wird.

Gerecht oder Ungerecht? Lassen Sie uns an Ihrer Meinung teilhaben!

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