Berechtigter Weise haben viele Hartz 4 Empfänger den Wunsch ein Kind zu bekommen. Für viele Menschen stellt sich dann die Frage, kann ich mir diesen Wunsch auch als ALG 2 Empfänger finanziell erfüllen. Aufgrund ihrer persönlichen Lage sind sich viele Menschen unsicher und lassen diesen Wunsch erstmal zweitrangig werden.
Benötigte Hilfen in der Schwangerschaft
Bei einer Schwangerschaft werden bestimmte Leistungen nach dem SGB XII gewährt. Es gibt einen Pauschalbetrag für die Aufwendung, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. Dies bedeutet ALG 2 Empfänger erhalten einen Teil für ihre Umstandskleidung, sowie bei Anschaffungen von Gütern die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, wie z.B. Säuglings-Erstausstattung. Desweiteren wird die Versorgung für Arznei- und Heilmittel gewährleistet. Da bei einer Schwangerschaft eine Hebamme für die Versorgung eine wesentliche Rolle spielt, werden auch diese Kosten für Hartz 4 Empfänger, in diesem Fall übernommen. Arzt sowie Pflegekosten die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen werden ebenfalls erstattet.
Was ist mit den Eltern von Hartz 4 Empfängern?
Wohnt eine Schwangere Person bei den Eltern, wird das Einkommen und Vermögen dieser nicht berücksichtigt. Dies bedeutet egal wie die häusliche Situation ist, die Eltern der Schwangeren werden finanziell nicht beteiligt.
Der Vater in einer Hartz 4 Schwangerschaft
Eine wichtige Rolle bei einer Schwangerschaft, spielt natürlich auch der Kindsvater. Sollte dieser über ein geregeltes Einkommen verfügen, so muss dieser eine Unterhaltszahlung vornehmen. Bezieht der Kindsvater ebenfalls Hartz 4, so wird in der Regel der Satz an das ALG 2 angerechnet. Dies bedeutet die Unterhaltsleistungen gegen den Kindsvater, bei alleinstehenden schwangeren Müttern werden laut Gesetzgeber angerechnet. Anhand der Düsseldorfer Tabelle können sie eine Übersicht über die Leistungen des Kindsvater entnehmen.
Zuschläge bei einer Hartz 4 Schwangerschaft
Schwangere ab der 13 Woche erhalten einen Mehrbedarf von 17% des Regelbedarfs. Bei Müttern mit minderjährigen Kindern gibt es einen Zuschlag von 36%.
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