Hartz 4 und die Schwangerschaft

Berechtigter Weise haben viele Hartz 4 Empfänger den Wunsch ein Kind zu bekommen. Für viele Menschen stellt sich dann die Frage, kann ich mir diesen Wunsch auch als ALG 2 Empfänger  finanziell erfüllen. Aufgrund ihrer persönlichen Lage sind sich viele Menschen unsicher und lassen diesen Wunsch erstmal zweitrangig werden.

Benötigte Hilfen in der Schwangerschaft

Bei einer Schwangerschaft werden bestimmte Leistungen nach dem SGB XII gewährt. Es gibt einen Pauschalbetrag für die Aufwendung, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. Dies bedeutet ALG 2 Empfänger erhalten einen Teil für ihre Umstandskleidung, sowie bei Anschaffungen von Gütern die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, wie z.B. Säuglings-Erstausstattung. Desweiteren wird die Versorgung für Arznei- und Heilmittel gewährleistet. Da bei einer Schwangerschaft eine Hebamme für die Versorgung eine wesentliche Rolle spielt, werden auch diese Kosten für Hartz 4 Empfänger, in diesem Fall übernommen. Arzt sowie Pflegekosten die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen werden ebenfalls erstattet.

Was ist mit den Eltern von Hartz 4 Empfängern?

Wohnt eine Schwangere Person bei den Eltern, wird das Einkommen und Vermögen dieser nicht berücksichtigt. Dies bedeutet egal wie die häusliche Situation ist, die Eltern der Schwangeren werden finanziell nicht beteiligt.

Der Vater in einer Hartz 4 Schwangerschaft

Eine wichtige Rolle bei einer Schwangerschaft, spielt natürlich auch der Kindsvater. Sollte dieser über ein geregeltes Einkommen verfügen, so muss dieser eine Unterhaltszahlung vornehmen. Bezieht der Kindsvater ebenfalls Hartz 4, so wird in der Regel der Satz an das ALG 2 angerechnet. Dies bedeutet die Unterhaltsleistungen gegen den Kindsvater, bei alleinstehenden schwangeren Müttern werden laut Gesetzgeber angerechnet. Anhand der Düsseldorfer Tabelle können sie  eine Übersicht über die Leistungen des Kindsvater entnehmen.

Zuschläge bei einer Hartz 4 Schwangerschaft

Schwangere ab der 13 Woche erhalten einen Mehrbedarf von 17% des Regelbedarfs. Bei Müttern mit minderjährigen Kindern gibt es einen Zuschlag von 36%.

Lottoverbot für Hartz 4 Empfänger

Ein Urteil das die Gemüter erhitzte, fällte das Landgericht Köln im März diesen Jahres. Aus diesem Urteil ging hervor, das es Empfänger von ALG II, in NRW untersagt ist am Lotto oder Glücksspiel teilzunehmen. Ein absolut diskriminierendes Urteil, wie einige ALG II Empfänger zu verstehen geben.

Sachlage zu Lottoverbot

Das Landgericht Köln entschied im vergangenen März, das Hart 4 Empfänger, die sich in einer Lotto-Annahmestelle als solche zu erkennen geben, nicht mehr auf Sportwetten  setzen dürfen. Dieses Urteil ewirkte ein maltesischer Sportwetten-Anbieter per einstwilliger Verfügung gegen die Westlotto GmbH. Der seit 2008 geltende Glücksspielvertrag schreibt vor, das Personen deren Einsatz in keinem Verhältniss zu ihrem Einkommen steht, geschützt werden müssen. Der Sportwetten-Anbieter Tipico schickte Testkäufer los, welche sich lautstark vor dem Verkäufer einer Annahmestelle über ihre finanzielle Situation unterhielten.

lotto verbot hartz 4

Beispiel: “Kannst du es Dir überhaupt leisten 50 Euro auf Sportergebnisse zu setzen? Du bekommst doch Hartz 4″ Antwort: “Ach momentan habe ich das Geld und vielleicht auch bald schon mehr.” In diesem Fall darf der Verkäufer das nicht ignorieren und müsse einschreiten. Wird das Urteil missachtet, kann es zu einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro kommen oder eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten verhängt werden. Nimmt ein ALG II Bezieher trotzdem an einem Spiel teil, darf der Gewinn nicht ausgezahlt werden.

Geltungsbereich des Lottoverbotes

Das Urteil bezog sich spezifisch auf Sportwetten. Die Teilnahme am Lottospiel war nicht Gegenstand des Verfahrens. Gerichtssprecher können jedoch nicht ausschließen, dass vor einem deutschen Gericht auch eine einstwillige Verfügung auf Lotto-Spiele beantragt wird.

Gerecht oder Ungerecht? Lassen Sie uns an Ihrer Meinung teilhaben!

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GEZ Befreiung

Wer hatte nicht schon einmal Probleme mit der GEZ? Immer wieder behauptet die  GEZ das Hartz IV Empfänger gebührenpflichtig sind. Zu recht wehren sich viele Erwerbslose gegen diese Behauptung der GEZ. Erfahren sie hier wie sie sich dagegen wehren können und was sie tun müssen um eine Befreiung zu erhalten.

Laut dem Rundfunkstaatsvertrag §6 Punkt 3, kann von einem bestimmten Personenkreis eine Befreiung der GEZ-Gebühren beantragt werden. Zu diesem Kreis gehören unter anderem Empfänger von ALG II oder Sozialgeld. Sobald eine bestimmte Voraussetzung (wie unten aufgeführt) erfüllt ist, können sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Behörde stellen. In jedem Bundesland heißt diese Behörde entsprechend anders (Sozialamt, Sozialstelle, Rathaus, Bürgeramt etc.).

  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (notwendige Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (notwendige Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Grundsicherung)
  • Empfänger von Sozialgeld oder ALGII (notwendige Unterlagen: Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ oder ein Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialgeld oder ALGII)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgestez (notwendige Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen)
  • Empfänger von Ausbildungsförderung bei Auszubildenen, welche nicht bei den Eltern leben (notwendige Unterlagen: BAföG-Bescheid)
  • Empfänger von Berufsausbildungshilfe, welche nicht bei den Elltern leben (notwendige Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den erhalt von Berufsausbildungsbeihilfe)
  • Empfänger von Ausbildungsgeld, welche nicht bei den Eltern leben (notwendige Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld)
  • Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des Bundesversorgungsgestzes (notwendige Unterlagen: Bescheid über die Feststellung Sonderfürsorgeberechtigter)
  • Blinde oder nicht vorübergehend sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% (notwendige Unterlagen: Schwerbhindertenausweis mit RF-Merkzeichen)
  • Hörgeschädigte Menschen, denen eine Verständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich ist (notwendige Unterlagen: Schwerbehinderten Ausweis mit RF-Merkzeichen)
  • Empfänger von Pflegezulagen oder Personen denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (notwendige Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen oder Freibetrag)
  • Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung wenigstens 80% beträgt, und die auf Grund ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können (notwendige Unterlagen: Schwerbehindertenausweis RF-Merkzeichen)
  • Kinder, Jugendliche und volljährige die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (notwendige Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach SGB VIII)

Tipp

Reichen sie keine Orginalunterlagen ein. Es genügen beglaubigte Kopien mit einer Bestätigung der entsprechenden Behörde auf dem Befreiungsantrag aus.

Hartz 4 Regelsatz erhöhen

Andauernde Diskussionen um das aktuelle Hartz IV erhitzen die Gemüter in Deutschland. Hartz IV Gegner beteuern das der aktuelle Regelsatz im Normalfall ausreicht, nur was ist mit den Sonderfällen? Erfahren Sie hier was Ihnen in besonderen Situationen zusteht.

Regelsatz und Mehrbedarf

Zum 1 Januar 2011 wurde die Regelleistung für alleinerziehende und alleinstehende Erwachsene um 5 Euro auf 364 Euro erhöht. Zusätzlich erhalten Kinder und Jugendliche ein Bildungspaket in Form von Sachleistungen. Die Zahlungen können per Überweisung sowie per scheck (falls kein Girokonto vorhanden ist) erfolgen.

In bestimmten Fällen kann es für Hartz IV Empfänger ein Anspruch auf Mehrbedarf geben. Der Mehrbedarf ist ein prozentual festgelegter Anteil vom Hartz IV Regelsatz. Einen Anspruch haben z.B schwangere Personen (ab der 13 Woche 17% des Regelsatz), Personen mit einer Behinderung, welche an einer Maßnahme zur teilhabe am Arbeitsleben sowie an einer Schul- oder Ausbildung teilnehmen. Auch Personen mit chronischen Erkrankungen (Zöliakie/Sprue: glutenfreie Kost – Regelsatz 20%, Niereninsuffizienz: Eiweißdefinierte Kost – Regelsatz 10%, Dialysediät: Regelsatz 20%) haben einen Anspruch auf Mehrbedarf. Sowie Personen mit schweren Erkrankungen (HIV-Infektionen, Multiple Sklerose, Colitis ulcerosa, Krebs, Morbus Crohn: Regelsatz 10%).

Gerecht oder Ungerecht

Reicht der aktuelle Regelsatz nun aus? Sicherlich haben Sie auch eine Meinung zum Thema, für Anregungen ist im Kommentarfeld genug Platz.